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Auch Vekehrsplaner sollten sich an die Regeln halten. Müssen aber nicht. Hier wurde (wie fast immer bei Radwegen im gesamten Bundesgebiet) alles falsch gemacht. Radweg zu eng, schlecht einsehbar, daher gefährlich im Kreuzungsbereich, Fußweg wirkt auch zu eng. Die für eine Benutzungspflicht erforderliche Gefährdung auf der Fahrbahn ist in Ermangelung von Kraftfahrzeugen nicht zu erkennen. Hier wäre selbst ein nicht benutzungspflichtiger Radweg unsinnig. Leider hat die gesetzliche Änderung im Radwegebau vor 10 Jahren, die erstmals Qualitätskriterien vorgab, sich bisher kaum auf die Realität ausgewirkt. Am Teltowkanal, Teltow, August 2007
Thomas Wendt
1006 800x600 Px, 23.08.2007
Erzbahn-Brücke Nr. 9 (30. Mai 2007). Die Erzbahn wurde zwischen 1901 und 1914 gebaut und diente u.a. der Verbindung der Hochofenwerke des Schalker und des Bochumer Vereins in Gelsenkirchen bzw. Bochum mit dem Hafen Grimberg am Rhein-Herne-Kanal. Der Betrieb endete 1993. Danach wurde (und wird noch) die Trasse als Rad- und Wanderweg ausgebaut.
Hans-Joachim Ströh
1375 800x600 Px, 25.06.2007
Radweg Erzbahntrasse (30. Mai 2007). Als die Erzbahn zu Beginn des vorigen Jahrhunderts gebaut wurde, war schon eine dichte Verkehrs-Infrastruktur vorhanden. Deshalb musste man gewissermaßen in die erste Etage ausweichen. Die Bahn wurde auf hohen Dämmen mit zahlreichen Brücken gebaut, von denen die Brücke Nr. 9 ("Pfeilerbahn") an der Grenze zwischen Gelsenkirchen und Herne die spektakulärste ist.
Hans-Joachim Ströh
2907 800x533 Px, 25.06.2007
Während in Boulevardmedien und Autofahrerkreisen das Verhalten von Radfahrern gerne überzogen negativ dargestellt wird, gönnt sich manch motorisierter Teilnehmer auch gern mal eine Regelübertretung. Hier musste ein Radfahrer auf die "gefährliche" Fahrbahn ausweichen. Andernorts traut sich (leider) kaum ein Radfahrer das Verlassen der Radwege, die häufig gar nicht benutzt werden müssen. Allzu oft werden sie angehupt, angeschrien oder nah überholt. Müggelheimer Straße, Berlin Köpenick 23.6.2007
Thomas Wendt
980 800x600 Px, 23.06.2007
Am Rhein-Herne-Kanal in Herne, i.H. die Schleuse Herne Ost (12. Mai 1994). Der Rhein-Herne-Kanal war schon immer ein beliebter Ort für Freizeit-Aktivitäten ("Kumpel-Riviera"). Dieser zunächst mehr geduldete Zustand ist heute längst offiziell anerkannt. Der Rückzug des Bergbaus, durch den weite bis dahin unzugängliche Uferstrecken öffentlich zugänglich wurden, machte die Anlage durchgehender Rad- und Wanderwege am Kanal möglich.
Hans-Joachim Ströh
1673 800x533 Px, 01.06.2007
Nachdem Berlin im Jahre 2005 Ordnungsamt-Streifen einführte, kam es regelmäßig zu Konflikten in Grünanlagen. Diese werden seit jeher vom Radverkehr gerne benutzt, und die bis dahin zuständige Polizei drückte fast immer ein Auge zu. Die Ordnungsämter legten das Grünanlagengesetz strenger aus und baten Radfahrer häufig zur Kasse. Das wiederum passte nicht ins Senatskonzept der Erhöhung des Radverkehrsanteils. Die Lösung sind, je nach Bezirk, extra für den Radverkehr freigegebene Wege. Meist wird die Freigabe explizit unter dem links zu sehenden (den Radverkehr generell ausschliessenden) Grünanlagenschild angebracht. Im Bürgerpark in Pankow hat man unüblicherweise, weiter hinten zu sehen, einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ausgeschildert. Kurios: Um diesen zu erreichen, muss man das Grünanlagenschild passieren, unter dem das Radfahren ausdrücklich verboten wird. 31.5.2007
Thomas Wendt
848 800x600 Px, 31.05.2007
Nett gemeint, falsch gemacht. Der Mauerradweg begleitet hier die Straße Am Bürgerpark. Von der Radwegqualität mal abgesehen verstößt die Ausschilderung mit Benutzungspflicht gegen die rechtlichen Grundsätze des Radwegbaus. Auf der Fahrbahn fährt allenfalls jede Minute ein Auto. Hier wäre eine freiwillige Variante geeigneter. 31.5.2007
Thomas Wendt
916 800x600 Px, 31.05.2007
Es gibt zwei Arten von Fahrradstreifen. Dies hier ist die "freiwillige" Variante, die von Pkw mitgenutzt werden darf. Die andere Variante hätte eine durchgezogene Linie und keine rechts parkenden Pkw, sowie ein blaues Radwegschild. Hier fährt man am besten sehr weit links, das Lenkerende schon fast über die linke Markierung herausragend. Sonst gefährdet man sich selbst durch öffnende Türen. Vorstehende Fahrzeuge wie den VW-Bus ganz vorne umfährt man, wenn möglich, nicht mehr auf dem Radstreifen - oder nur langsam. Hier besteht Gefahr durch unerwartet hervortretende Fußgänger. Berlin Wilhelmstraße, 18.3.2007
Thomas Wendt
1241 800x600 Px, 22.03.2007
Ganz besonders ungünstig sind Radwege in Bereichen mit viel querendem Fußgängerverkehr, so z.B. im Haltestellenbereich. Hier kommt es bestenfalls zu Konflikten, schlimmstenfalls zu gefährlichen Situationen. Bei dieser Stelle an der Köpenicker Straße, Berlin, kommen die Fußgänger aus der U-Bahn-Station Elsterwerdaer Platz (hinter dem Fotostandpunkt) und queren den Radweg mit dem Rücken zur Fahrbahn, um an der Bushaltestelle nach den Abfahrtzeiten zu gucken. Radfahrer aufgepasst: Hält ein Bus, so haben die Fußgänger Vorrang! Weiter gehts übrigens auf einem teilweise nur 50cm breiten Fahrbahnstreifen - viel Spaß! Umfahrungsmöglichkeiten Richtung Köpenick: Grabensprung (breit und kaum befahren), dann weiter auf der Alberichstraße (Fahrradstraße mit wenig Pkw-Verkehr), dann entweder Wuhlewanderweg (formal nur ordnungswidrig mit Rad benutzbar, da Grünanlage) oder bei stärkeren Nerven die Kaulsdorfer Straße entlang.
Thomas Wendt
1029 800x600 Px, 22.03.2007
Ein Plädoyer zweier Fußgänger gegen Radwege an kaum befahrenen Straßen. Ordnungswidrig seitens eines Radfahrers wäre es, auf den Fußweg auszuweichen. Auf der Fahrbahn ist man als Radler hier besser aufgehoben. Leider führen solche Radwege dazu, dass manch autofahrender Zeitgenosse sich provoziert fühlt und hupt oder besonders nah überholt. Benutzt werden muss dieser Radweg indes nicht, er hat kein blaues Radwegschild. Gehupt werden darf in der Stadt generell nicht, außer in Gefahrensituationen. Alt Stralau, 17.2.2007
Thomas Wendt
1306 800x600 Px, 17.02.2007
Segelfliegerdamm Ecke Königsheideweg in Berlin Treptow (Geoposition im letzten Bild der Serie) Völlig harmlos beginnt diese kleine Fotoserie. Dieses erste Bild ist im Kraftfahrer- oder Verkehrsplanermodus geschossen. Eine abknickende Vorfahrt ist keine Seltenheit. Doch halt, hat man da nicht etwas vergessen? ... 7.2.2007
Thomas Wendt
1170 800x600 Px, 07.02.2007
Man hat .. der Radfahrer darf hier auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg fahren. Es handelt sich hier nicht um eine Altlast, sondern um einen Neubau aus dem Jahre 2004/05. Von allen Wegen ist der Radweg immer noch der mit der schlechtesten Oberfläche.
Thomas Wendt
1092 800x600 Px, 07.02.2007
Vom Fußweg aus ist irgendwie alles klar. Ein Meter hinter dem Haltestellenschild wird die abknickende Vorfahrt bekanntgegeben.
Thomas Wendt
1014 800x600 Px, 07.02.2007
Für den Radfahrer sieht das so aus. Das Schild ist knapp vor der Kreuzung zu erkennen. Wer ab und zu in der Stadt radfährt, weiss, dass man in dieser Situation etwas anderes im Kopf hat als ein Straßenschild an einer wirklich fiesen Stelle. Man beobachtet den Verkehr und nimmt potentielle Vorfahrtnehmer wahr, insbesondere wenn man kurz vor der Kreuzung so gut versteckt fährt wie hier. Und heute geschah dann ein schwerer Unfall an dieser Stelle. Eine Radfahrerin wurde von einem abbiegenden Bus umgefahren, mehrere Meter mitgeschleift und schwer verletzt. Die Berliner Polizei sieht den Fehler bei der Radlerin: "[...]Dabei bemerkte sie nicht den neben ihr fahrenden Bus, der nach rechts der abknickenden Vorfahrt folgte.[...]" (Quelle:http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/72360/index.html) Doch gilt ein Schild, das an der Fahrbahn aufgestellt ist, für einen Radweg? Was ist mit solchen Radwegen, wo die Schilder, so wie hier - durch regulär parkende Fahrzeuge oder Hindernisse verdeckt sind? Begründet das Schild einen Nachrang für den Radweg, oder müsste hier ein "Vorfahrt beachten"-Schild aufgestellt werden? Fuhr die Frau gar nicht mehr auf dem ja hier endenden Radweg sondern auf der Fahrbahn? Dann hätte der Bus auf sie warten müssen. Nun ist die Berliner Polizei nicht für ihre verkehrsmittelneutrale Unfallberichtserstattung bekannt, aber etwas mehr Sorgfalt hätte ich mir gewünscht. Als Fazit kann man mitnehmen, dass diese Art der Radwegführung in Kombination mit abknickenden Vorfahrten nun wirklich ungünstig geraten ist. Der Verunglückten möchte ich auf diesem Wege unbekannterseits gute Besserung wünschen.
Thomas Wendt
1347 800x600 Px, 07.02.2007
Idyllisch ist der Oder-Neiße-Radweg. Hier beginnt der etwa 30 km lange Teilabschnitt Küstrin-Frankfurt(Oder). 2.2.2007
Thomas Wendt
Typische Radverkehrsanlage, wie man sie im ganzen Bundesgebiet vorfindet. Da es hier manchmal Missverständnisse gibt: Radfahrer müssen hier nicht auf dem Fußweg fahren, dürfen dies aber. Es muss jedoch Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden, Fußgänger haben Vorrang. Es darf nur der rechtsseitige Weg befahren werden. 28.1.2007
Thomas Wendt
906 800x600 Px, 28.01.2007
Ein malerischer Abschnitt des Europaradweges R1 von Boulogne-sur-Mer bis St. Petersburg (euroroute-r1.de) fängt an dieser Stelle an. Der 12 km lange Abschnitt zwischen den Müggelschlösschenweg (Fotostelle) in Berlin Köpenick und Wilhelmshagen wurde erst im letzten Jahr vollständig asphaltiert eröffnet. 28.1.2007
Thomas Wendt
Dieser Radstreifen nach einer Kreuzung soll Kraft- und Radfahrer darauf hinweisen, dass Radfahrer nicht weiter auf dem Radweg, sondern auf der Fahrbahn fahren müssen. Ob das nötig ist, sei dahingestellt. Solche Lösungen führen - bei nur einem Meter Breite - auf jeden Fall zu sehr vielen Nahüberholvorgängen, was nicht sehr förderlich für das Sicherheitsempfinden ist. Hauptstraße, Blick in Richtung Ostkreuz. Kurz hinter der Kreuzung zur Karlshorster Straße. 21.1.2007
Thomas Wendt
Ein sehr großer Teil tödlicher Unfälle mit Radfahrern ist auf Radwege und Rechtsabbieger, häufig Lkw mit unzureichenden Spiegeln, zurückzuführen. Dabei ist der häufig öffentlich geforderte Einsatz von Dobli-Spiegeln o.ä. nur ein Lösungsansatz, der aber alleine nicht ausreicht. Rechtsabbiegeunfälle passieren ja auch mit Pkw, auch hier sind die Folgen oft drastisch. In Berlin Mitte werden einige Kreuzungen nun mit solchen Radverkehrsanlagen ausgestattet, in denen der geradeausfahrende Radler links von den Rechtsabbiegern fährt. Das sieht vernünftig aus, wie es sich bewährt, bleibt aber abzuwarten. Schumannstraße Ecke Kapelle-Ufer 21.1.2007
Thomas Wendt
Die Stadt Berlin ist in Sachen Radwege ein, wenn auch zaghafter, Vorreiter. Sogar Senat und Polizei bestätigen in ihren Veröffentlichungen bereits vorsichtig, dass Radwege auf dem Bürgersteig selten eine sichere Lösung sind. Hier sieht man einen Radstreifen auf der Fahrbahn, an dem nichts auszusetzen ist. Er ist breit genug, so dass der gesetzlich vorgeschriebene, in Gerichtsurteilen auf 1,50m festgelegte Überholabstand fast immer eingehalten wird. Die meisten Fahrbahn-Radstreifen in Deutschland sind nur einen Meter breit und befinden sich oft im Türöffnungsbereich von parkenden Autos - was zu doppelten Risikosituationen führt, nämlich durch Nahüberholer und öffnende Türen parkender Autos. Radfahrer werden dort in Bereiche gezwungen, die sie sonst gemäß Rechtssprechung gar nicht befahren dürften(!), da sie immer einen Abstand von ca. 1 Meter zu parkenden Autos halten müssen. Auch in Berlin ist noch sehr viel zu tun, ich will dieses Thema hier ein wenig aufgreifen und dafür sensibilisieren. Behmstraße in Mitte, Sommer 2006
Thomas Wendt
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ist die Radweg-Benutzungspflicht dort anzuordnen, wo die Gefahren des Straßenverkehrs dies erfordern. Die hier gezeigte Situation lässt Zweifel daran aufkommen, ob hier ein geeingeter Weg gefunden wurde und der Seitenwechsel wirklich sicherer ist als die normalerweise vorgesehene Mitbenutzung der Fahrbahn. Linksseitige Radwege sind wegen der besonderen Gefahren ohnehin nur für Ausnahmefälle vorgesehen - leider sieht die Realität in einigen Orten völlig anders aus. Glücksburg, Dezember 2006
Thomas Wendt
Bei Unfällen im Flug-, Schiffs- oder Schienenverkehr wird im Nachhinein oft die Schuldfrage von Ingenieuren geklärt, die an einer Entwickung beteiligt waren. Verkehrsplaner ereilt dieses Schicksal bei Straßenverkehrsunfällen nicht, was zu unvorschriftsmäßigen Radwegplanungen wie dieser führt: Obwohl die Fahrbahn kaum frequentiert wird, wird hier eine Benutzungspflicht des zu engen Fußweges angeordnet. Seit 1998 sind nur noch solche ausgeschilderten Radwege benutzungspflichtig, bei anderen Radwegen besteht Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn- und Radwegbenutzung. Die Vorschriften zur Gestaltung von Radwegen sind in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nachzulesen. Gesehen in Glücksburg, Dezember 2006
Thomas Wendt
GALERIE 3