Ordnungswidrig seitens eines Radfahrers wäre es, auf den Fußweg auszuweichen. Auf der Fahrbahn ist man als Radler hier besser aufgehoben. Leider führen solche Radwege dazu, dass manch autofahrender Zeitgenosse sich provoziert fühlt und hupt oder besonders nah überholt. Benutzt werden muss dieser Radweg indes nicht, er hat kein blaues Radwegschild. Gehupt werden darf in der Stadt generell nicht, außer in Gefahrensituationen. Alt Stralau, 17.2.2007