Diese werden seit jeher vom Radverkehr gerne benutzt, und die bis dahin zuständige Polizei drückte fast immer ein Auge zu. Die Ordnungsämter legten das Grünanlagengesetz strenger aus und baten Radfahrer häufig zur Kasse. Das wiederum passte nicht ins Senatskonzept der Erhöhung des Radverkehrsanteils. Die Lösung sind, je nach Bezirk, extra für den Radverkehr freigegebene Wege. Meist wird die Freigabe explizit unter dem links zu sehenden (den Radverkehr generell ausschliessenden) Grünanlagenschild angebracht. Im Bürgerpark in Pankow hat man unüblicherweise, weiter hinten zu sehen, einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ausgeschildert. Kurios: Um diesen zu erreichen, muss man das Grünanlagenschild passieren, unter dem das Radfahren ausdrücklich verboten wird. 31.5.2007