Müssen aber nicht. Hier wurde (wie fast immer bei Radwegen im gesamten Bundesgebiet) alles falsch gemacht. Radweg zu eng, schlecht einsehbar, daher gefährlich im Kreuzungsbereich, Fußweg wirkt auch zu eng. Die für eine Benutzungspflicht erforderliche Gefährdung auf der Fahrbahn ist in Ermangelung von Kraftfahrzeugen nicht zu erkennen. Hier wäre selbst ein nicht benutzungspflichtiger Radweg unsinnig. Leider hat die gesetzliche Änderung im Radwegebau vor 10 Jahren, die erstmals Qualitätskriterien vorgab, sich bisher kaum auf die Realität ausgewirkt. Am Teltowkanal, Teltow, August 2007