Sogar Senat und Polizei bestätigen in ihren Veröffentlichungen bereits vorsichtig, dass Radwege auf dem Bürgersteig selten eine sichere Lösung sind. Hier sieht man einen Radstreifen auf der Fahrbahn, an dem nichts auszusetzen ist. Er ist breit genug, so dass der gesetzlich vorgeschriebene, in Gerichtsurteilen auf 1,50m festgelegte Überholabstand fast immer eingehalten wird. Die meisten Fahrbahn-Radstreifen in Deutschland sind nur einen Meter breit und befinden sich oft im Türöffnungsbereich von parkenden Autos - was zu doppelten Risikosituationen führt, nämlich durch Nahüberholer und öffnende Türen parkender Autos. Radfahrer werden dort in Bereiche gezwungen, die sie sonst gemäß Rechtssprechung gar nicht befahren dürften(!), da sie immer einen Abstand von ca. 1 Meter zu parkenden Autos halten müssen. Auch in Berlin ist noch sehr viel zu tun, ich will dieses Thema hier ein wenig aufgreifen und dafür sensibilisieren. Behmstraße in Mitte, Sommer 2006