Verkehrsplaner ereilt dieses Schicksal bei Straßenverkehrsunfällen nicht, was zu unvorschriftsmäßigen Radwegplanungen wie dieser führt: Obwohl die Fahrbahn kaum frequentiert wird, wird hier eine Benutzungspflicht des zu engen Fußweges angeordnet. Seit 1998 sind nur noch solche ausgeschilderten Radwege benutzungspflichtig, bei anderen Radwegen besteht Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn- und Radwegbenutzung. Die Vorschriften zur Gestaltung von Radwegen sind in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nachzulesen. Gesehen in Glücksburg, Dezember 2006