Turm der St. Nikolai-Kirche in Kappeln am 27.6.2019, erbaut 1789-1793,
Harald Schmidt
Turm der St. Nikolai-Kirche in Kappeln am 27.6.2019, erbaut 1789-1793,
Harald Schmidt
Seiteneingang der St. Nikolai-Kirche in Kappeln am 27.6.2019
Harald Schmidt
Kanzelaltar und Orgel der St. Nikolai-Kirche in Kappeln am 27.6.2019
Harald Schmidt
Bahnhof Sörup in Angeln. September 2011.
Hans Christian Davidsen
Kappeln, spätbarocke St. Nicolaikirche, erbaut von 1789 bis 1793 nach Plänen von Johann Adam Richter (24.05.2011)
Peter Reiser
Kappeln, Hotel am Rathausmarkt (24.05.2011)
Peter Reiser
Kappeln, Häuser am Dehnthof (24.05.2011)
Peter Reiser
Arnis, Innenraum der Schifferkirche in der Parkstraße (24.05.2011)
Peter Reiser
Maasholm, Bronzestatue Peter Aal, seit 1999 wacht er über den Hafen (24.05.2011)
Peter Reiser
Das Schloss Schönhagen an der Ostsee in Schleswig-Holstein.(26.10.2009)
A.....
Der Wikingturm ist ein Wohnhochhaus in der Stadt Schleswig.(25.10.2009)
A.....
Das idyllisch gelegene Schloß Glücksburg in der Nähe von Flensburg.
A.....
Das Schloss Glücksburg wurde in den Jahren 1582-1587 erbaut. Im inneren finden sich Ausstellungen und teilweise Originaleinrichtungen. Januar 2007
Thomas Wendt
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ist die Radweg-Benutzungspflicht dort anzuordnen, wo die Gefahren des Straßenverkehrs dies erfordern. Die hier gezeigte Situation lässt Zweifel daran aufkommen, ob hier ein geeingeter Weg gefunden wurde und der Seitenwechsel wirklich sicherer ist als die normalerweise vorgesehene Mitbenutzung der Fahrbahn. Linksseitige Radwege sind wegen der besonderen Gefahren ohnehin nur für Ausnahmefälle vorgesehen - leider sieht die Realität in einigen Orten völlig anders aus. Glücksburg, Dezember 2006
Thomas Wendt
Bei Unfällen im Flug-, Schiffs- oder Schienenverkehr wird im Nachhinein oft die Schuldfrage von Ingenieuren geklärt, die an einer Entwickung beteiligt waren. Verkehrsplaner ereilt dieses Schicksal bei Straßenverkehrsunfällen nicht, was zu unvorschriftsmäßigen Radwegplanungen wie dieser führt: Obwohl die Fahrbahn kaum frequentiert wird, wird hier eine Benutzungspflicht des zu engen Fußweges angeordnet. Seit 1998 sind nur noch solche ausgeschilderten Radwege benutzungspflichtig, bei anderen Radwegen besteht Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn- und Radwegbenutzung. Die Vorschriften zur Gestaltung von Radwegen sind in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nachzulesen. Gesehen in Glücksburg, Dezember 2006
Thomas Wendt
GALERIE 3