Thomas Wendt 01.05.2008 18:54
Hallo Stefan,
es ist ja nicht so, dass ich tatsächlich eine Genehmigung einhole. Das obere Schild ist nur ein Wegweiser ohne Erlaubnischarakter.
In Berlin hat man vor einigen Jahren das Ordnungsamt eingeführt, das von Radfahrern sehr detaillierte Kenntnisse über Verbote und Erlaubnisse abverlangt, insbesondere in Grünanlagen. Dort wird stark kontrolliert und es ist schnell ein Bußgeld fällig. Prinzipiell ist gegen Verkehrskontrollen nichts zu sagen, aber die passen nicht zur hier (und in den anderen Bildern gezeigten) Beliebigkeit bei der Nutzung von Verkehrsschildern. Warum wird kein Bußgeld fällig, wenn ich dieses Schild missachte, während ich 20 Euro hinblättern muss, wenn ich ein Grünanlagenschild missachte?
Es ist durchaus in Ordnung, hohe Ansprüche an Verkehrsteilnehmer zu stellen. Schön wäre es aber, wenn ebenso hohe Ansprüche für die Verkehrsplanung gelten würden. Dieses Schild hier ist natürlich eher ein witziges Beispiel für vergessene Verkehrsteilnehmer, leider gibt es da auch ganz andere traurige Beispiele.
Von der Haftung im Falle eines Unfalls will ich gar nicht erst anfangen.
Gruß,
Thomas