Solche Straßen sind ausschließlich Radfahrern vorbehalten, können aber mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" für Kraftfahrzeuge geöffnet werden. Radfahrer dürfen hier nebeneinander fahren, Autos müssen mit gemäßigter Geschwindigkeit (um die 20 km/h) fahren. Im städtischen Bereich kann man "echte" Fahrradstraßen (ohne freie Anlieger) wegen des enormen Parkplatzbedarfes leider nicht einrichten. Letztendlich ist der Effekt solcher Straßen gering, da die Quote aus rücksichtsvollen und rücksichtslosen Pkw-Fahrern sich nicht ändert. Generell sind, wenn sich jeder an die Regeln hält, solche Straßen auch ohne blaue Schilder stressfrei zu befahren. Problematisch wird es hier meist, wenn "ganz eilige" extrem nah überholen. 09/2007