Versteckter Radweg, nicht benutzungspflichtig. Vorteilhaft für Radfahrer auf der Fahrbahn (auf der Straße) kann hier sein, dass Kraftfahrer den Radweg ...
Versteckter Radweg, nicht benutzungspflichtig. Vorteilhaft für Radfahrer auf der Fahrbahn (auf der Straße) kann hier sein, dass Kraftfahrer den Radweg gar nicht sehen und deshalb nicht von einem durch Nahüberholen und Hupen zu  ahndenden  Verkehrsvergehen ausgehen - leider eher die Regel als eine Ausnahme! Nachteile hat diese versteckte Lösung jedoch für Benutzer des Radweges - schon bei sichtbaren Radwegen rechnen viele Verkehrsteilnehmer nicht mit Radverkehr. Nicht vergessen werden sollten auch Fußgänger, die diesen Verkehrsweg schnell übersehen können und bei dessen Begehen immerhin ordnungswidrig handeln. 22.3.2008, Wuppertal
Fußgängerampel über Kreuz, gesehen in Wuppertal.

Versteckter Radweg, nicht benutzungspflichtig.

Vorteilhaft für Radfahrer auf der Fahrbahn (auf der Straße) kann hier sein, dass Kraftfahrer den Radweg gar nicht sehen und deshalb nicht von einem durch Nahüberholen und Hupen zu "ahndenden" Verkehrsvergehen ausgehen - leider eher die Regel als eine Ausnahme! Nachteile hat diese versteckte Lösung jedoch für Benutzer des Radweges - schon bei sichtbaren Radwegen rechnen viele Verkehrsteilnehmer nicht mit Radverkehr. Nicht vergessen werden sollten auch Fußgänger, die diesen Verkehrsweg schnell übersehen können und bei dessen Begehen immerhin ordnungswidrig handeln. 22.3.2008, Wuppertal

Die Alberichstraße in Berlin-Köpenick ist eine Fahrradstraße. Solche Straßen sind ausschließlich Radfahrern vorbehalten, können aber mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" für Kraftfahrzeuge geöffnet werden. Radfahrer dürfen hier nebeneinander fahren, Autos müssen mit gemäßigter Geschwindigkeit (um die 20 km/h) fahren. Im städtischen Bereich kann man "echte" Fahrradstraßen (ohne freie Anlieger) wegen des enormen Parkplatzbedarfes leider nicht einrichten. Letztendlich ist der Effekt solcher Straßen gering, da die Quote aus rücksichtsvollen und rücksichtslosen Pkw-Fahrern sich nicht ändert. Generell sind, wenn sich jeder an die Regeln hält, solche Straßen auch ohne blaue Schilder stressfrei zu befahren. Problematisch wird es hier meist, wenn "ganz eilige" extrem nah überholen. 09/2007
Thomas Wendt
1190 800x600 Px, 10.03.2008
Mal wieder eine Radwegkritik - konfuse STVO: Der Radweg ganz rechts ist nicht benutzungspflichtig, d.h. Radfahrer können legal auf der Fahrbahn fahren. Darüber, wie uninformierte Kfz-Fahrer darauf reagieren, will ich mich gar nicht auslassen. Heute wollen wir mal links abbiegen. Es gibt eine eigene Linksabbiegespur (die der Radfahrer sogar nutzen dürfte, wenn der Radweg benutzungspflichtig wäre) mit eigener Ampel. Diese ist im Bild gerade rot. Radfahrer auf dieser Spur dürfen jetzt abbiegen. Komisch, oder? Mehr im nächsten Bild.
Thomas Wendt
827 800x600 Px, 09.03.2008
Nun ist die Abbiegeampel grün. Radfahrer auf der Linksabbiegespur müssen nun warten. Warum? Die Radwegampel ganz rechts gilt, unabhängig davon, ob der Radfahrer sich auf Fahrbahn oder Radweg befindet. Dies haben Gerichte in mehreren Urteilen festgelegt. (OLG Köln, Az. Ss 753/86 und OLG Celle). Direkt zu diesem Fall (Radfahrer auf Linksabbiegespur), das muss man zugeben, gibt es aber scheinbar keine Urteile. Eindeutigkeit schafft hier entweder der Verzicht auf eine eigene Linksabbiegespur oder auf eine Lichtzeichenanlage für Radfahrer. Vielleicht findet jemand auch weitere Informationen zu diesem generellen Problem.
Thomas Wendt
1471  1 800x600 Px, 09.03.2008
Achtung Radfahrer! In ca. 2,20 Metern Höhe gut für die Wirbelsäule, besonders wenn schön bergab geht und man einen Helm trägt. Zum benutzungspflichtigen Radweg selbst muss man nichts schreiben, die Vorschriften im Radwegbau werden wie fast überall wieder eklatant missachtet. Klünderberg in Ostseebad Binz, Dez. 07
Thomas Wendt