Radfahrer auf der Linksabbiegespur müssen nun warten. Warum? Die Radwegampel ganz rechts gilt, unabhängig davon, ob der Radfahrer sich auf Fahrbahn oder Radweg befindet. Dies haben Gerichte in mehreren Urteilen festgelegt. (OLG Köln, Az. Ss 753/86 und OLG Celle). Direkt zu diesem Fall (Radfahrer auf Linksabbiegespur), das muss man zugeben, gibt es aber scheinbar keine Urteile. Eindeutigkeit schafft hier entweder der Verzicht auf eine eigene Linksabbiegespur oder auf eine Lichtzeichenanlage für Radfahrer. Vielleicht findet jemand auch weitere Informationen zu diesem generellen Problem.