Typische Radverkehrsanlage, wie man sie im ganzen Bundesgebiet vorfindet. Da es hier manchmal Missverständnisse gibt: Radfahrer müssen hier nicht auf dem Fußweg fahren, dürfen dies aber. Es muss jedoch Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden, Fußgänger haben Vorrang. Es darf nur der rechtsseitige Weg befahren werden. 28.1.2007
Thomas Wendt
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800x600 Px, 28.01.2007