Parken auf dem Gehweg. Im Normalfall eine Lappalie - manchmal aber auch etwas übertrieben. Hier wurde, um zu telefonieren, der Bürgersteig in der gesamten Breite in Anspruch genommen. Einige der so behinderten Fußgänger beschwerten sich und erlebten verbal ihr blaues Wunder. Was viele gar nicht wissen: Auf Fahrbahnen darf man, sofern nicht anders ausgeschildert, rechts halten und parken. Auf Bürgersteigen darf man nur halten oder parken, wenn dies gesondert gekennzeichnet ist. Das Schutzbedürfnis besonderer Personengruppen - z.B. von Kindern, körperlich Beeinträchtigten oder Alten wird im Straßenverkehr oft vergessen. Ich sag bedanke mich an dieser Stelle auch gerne - mit dem Kinderwagen auf die Fahrbahn und von dieser zurück auf den Gehweg, das muss in Anbetracht der vielen freien Parkplätze im Umkreis von 50 Metern sicher nicht sein. Glücklicherweise ist, trotz hoher Falschparkerquote, eine dermaßene Belästigung dann doch eher die Seltenheit. Für mich gehört Straßenverkehr zum Stadtleben dazu und vielleicht sind ja auch die kleinen Ärgernisse des Alltags nicht uninteressant für die Städte-Fotos. 31.7.2010, Berlin Karlshorst Thomas Wendt